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EU-Leistungsortregel

Ab dem 01.01.2015 gelten neue Regelungen bei der Ausweisung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) bei bestimmten Produkten, welche in das europäische Ausland verkauft werden. Das können zum Beispiel Dienstleistungen oder digitale Produkte (ebooks, Apps, Software) sein. Darin geht es stark vereinfacht darum, dass o.g. Produkte, welche in das europäische Ausland an Endkunden verkauft werden auch mit dem dortigen Steuersatz auszupreisen sind. Das Bundeszentralamt für Steuern bietet eine ausführliche FAQ-Übersicht für das vereinfachte Mini-One-Stop-Shop-Verfahren (MOSS).

wpShopGermany ab Version 3.5 unterstützt diese gesonderte Form der Auszeichnung. Sofern Produkte gemäß den o.g. Bestimmungen verkauft werden, müssen diese zunächst entsprechenden Einstellungen in der Versandzone und in der Länderverwaltung vorgenommen werden (wpShopGermany liefert eine Standardliste samst MwSt.-Klassen mit).

mehr Informationen gibt es unter http://wpshopgermany.maennchen1.de/2014/12/18/eu-leistungsortregel-moss-mini-one-stop-shop/.

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